AGB

ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN 

Anwendungsbereich der nachfolgenden allgemeinen Vertragsbedingungen

Die nachfolgenden Vertragsbedingungen werden Inhalt des Reisevertrags, der zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter Reisediwan GmbH, HRB 147574, Petkumstraße 5, 22085 Hamburg (nachstehend „REISEDIWAN“ genannt), zu Stande kommt.  Mit Buchung des Kunden erkennt dieser die Reisebedingungen an.

Persönliche Voraussetzungen des Reisenden

Der Kunde sichert zu, dass er reisetauglich ist.

  1. Abschluss des Reisevertrages und Anmeldung von Mitreisenden

Für alle Buchungswege gilt:

  1. a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde REISEDIWAN den Abschluss eines Reisevertrages (Angebot) verbindlich an. Grundlage der Buchung des Kunden ist die Reiseausschreibung. Die Buchung kann derzeit nur unter Verwendung des hierfür vorgesehenen Buchungsformulars von REISEDIWAN erfolgen.
  2. b) Vormerkungen sind Anmeldungen für noch nicht ausgeschriebene Reisen. Sie werden nach Verfügbarkeit in Festbuchungen umgewandelt, sobald und soweit die Reise für den gewünschten Reisezeitraum buchbar ist.
  3. c) Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer. Der Anmelder erklärt ausdrücklich, für die vertraglichen Verpflichtungen aller in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer einzustehen.
  4. d) Der Reisevertrag kommt mit der Annahme von REISEDIWAN zustande. Diese bedarf keiner bestimmten Form und wird in der Regel durch die schriftliche Reisebestätigung erbracht.
  5. e) Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von REISEDIWAN nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen von REISEDIWAN hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.
  6. f) Orts- und Hotelprospekte, sowie Internetausschreibungen, die nicht von REISEDIWAN herausgegeben werden, sind für REISEDIWAN und deren Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht von REISEDIWAN gemacht wurden.
  7. g) Die elektronische Bestätigung des Zugangs der Reiseanmeldung stellt keine Annahme des Reisevertrages dar.
  8. h) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von REISEDIWAN vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung oder die Inanspruchnahme der Reiseleistungen erklärt.
  9. i) Vermittelt REISEDIWAN ausdrücklich im fremden Namen nur einzelne Reiseleistungen, z. B. Linien- oder Charterflüge zu Sondertarifen, Fährtransporte, Hotelaufenthalte, Mietwagen etc. oder Reiseprogramme fremder Veranstalter oder Touristikunternehmen, so richtet sich das Zustandekommen des Vertrages und dessen Inhalt nach den jeweiligen Bedingungen des fremden Vertragspartners des Reisenden, soweit diese wirksam vereinbart sind.
  10. Bezahlung
  11. a) Zur Absicherung der Kundengelder hat REISEDIWAN eine Insolvenzversicherung abgeschlossen. Der Sicherungsschein befindet sich regelmäßig auf der Buchungsbestätigung. Aus der Buchungsbestätigung ergeben sich darüber hinaus die Beträge für An- und Restzahlung und gegebenenfalls Stornierung.
  12. b) Nach Vertragsabschluss ist pro Reiseteilnehmer, soweit nicht in der Ausschreibung anders beschrieben, eine Anzahlung von mindestens 20 % des Reisepreises zu leisten, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Die Restzahlung ist spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn fällig, soweit die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 7. genannten Grund (Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl) abgesagt werden kann. Bei Buchungen ab 4 Wochen vor Reisebeginn wird die Gesamtzahlung sofort nach Erhalt des Sicherungsscheines fällig. Die Reiseunterlagen versendet REISEDIWAN nach Erhalt der vollständigen Zahlung (frühestens 2 Wochen vor Abfahrt) und dem Vorliegen der vollständigen Passdaten der von dem Kunden angemeldeten Reiseteilnehmer (Manifestdaten).
  13. c) Kommt der Kunde einer seiner Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nach, ist REISEDIWAN unter den gesetzlichen Voraussetzungen berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten und gemäß Ziffer 5 die vereinbarten Stornokosten zu berechnen. Eventuelle Rücklastschriftgebühren sind vom Kunden zu tragen.
  14. d) Es besteht ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises kein Anspruch des Kunden/Reisenden auf Inanspruchnahme der Reiseleistungen oder Aushändigung der Reiseunterlagen.
  15. Leistungsumfang / Leistungsänderungen
  16. a) Die Leistungsverpflichtung von REISEDIWAN ergibt sich aus dem Inhalt der Erklärung von REISEDIWAN zum Abschluss des Reisevertrages (s.o. Ziffer 1.). Etwaige Ausreisegebühren sind nicht im Reisepreis enthalten. Diese zahlt der Kunde direkt vor Ort.
  17. b) REISEDIWAN ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.
  18. c) Im Fall einer wesentlichen Änderung einer Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn REISEDIWAN in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von REISEDIWAN über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise dieser gegenüber geltend zu machen.
  19. d) Die veröffentlichten Flugzeiten entsprechen der Planung bei Drucklegung. Flugzeiten können sich – gelegentlich auch kurzfristig nach Zusendung der Reiseunterlagen – ändern.
  20. Preiserhöhung

REISEDIWAN behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle einer Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen wie Flughafengebühren, Luftverkehrsabgaben oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Vertragsschluss entsprechend gegenüber dem jeweiligen Kunden wie folgt zu ändern:

  1. a) Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann REISEDIWAN den Reisepreis nach Maßgabe der folgenden Berechnung erhöhen:

− Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann REISEDIWAN von dem Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.

− Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann REISEDIWAN vom Kunden verlangen.

  1. b) Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Flughafengebühren oder Luftverkehrsabgaben gegenüber REISEDIWAN erhöht, so kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für REISEDIWAN verteuert hat.
  2. c) Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für REISEDIWAN verteuert hat.
  3. d) Eine Erhöhung nach Ziffer 4. a) bis c) ist nur zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss von REISEDIWAN nicht vorhersehbar waren.
  4. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn /Stornokosten
  5. a) Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber REISEDIWAN zu erklären und zu richten an: Reisediwan GmbH, Stubbenberg 1A, D-21077 Hamburg. Die Rücktrittserklärung wird an dem Tag wirksam, an dem sie bei REISEDIWAN eingeht. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden.
  6. b) Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert REISEDIWAN den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann REISEDIWAN, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.
  7. c) REISEDIWAN hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendung und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Tritt der Kunde zurück, so wird pro Person folgende pauschalierte Entschädigung nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden für getroffene Reisevorkehrungen und Aufwendungen fällig:

Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:

Pauschalreisen gemäß Ausschreibung

Bis zum 90. Tag vor Reiseantritt           10% des Reisepreises

vom 89. – 30. Tag vor Reiseantritt        30 % des Reisepreises,

vom 29. – 22. Tag vor Reiseantritt        40 % des Reisepreises,

vom 21. – 15. Tag vor Reiseantritt          60 % des Reisepreises,

ab 14. Tag vor Reisebeginn                     80 % des Reisepreises,

am Anreisetag oder bei Nichtantritt     95 % des Reisepreises (Dies gilt auch bei Stornierung am Abfahrtstag).

 

Flugbuchung (Abwicklung direkt über die jeweilige Fluggesellschaft):

bis 30 Tage vor Reiseantritt                20 % des Flugpreises

vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt   25 % des Flugpreises

vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt   35 % des Flugpreises

vom 14. bis  7. Tag vor Reiseantritt     50 % des Flugpreises

ab dem 6. Tag vor Reiseantritt            70 % des Flugpreises

am Abreisetag und bei Nichtantritt     90% des Flugpreises

  1. d) Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, REISEDIWAN nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale.
  2. e) REISEDIWAN behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit REISEDIWAN nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. Macht REISEDIWAN einen solchen Anspruch geltend, so ist REISEDIWAN verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
  3. Nicht in Anspruch genommene Leistung

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. REISEDIWAN wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

  1. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
  2. a) REISEDIWAN kann bei Nichterreichung einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl bis spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist REISEDIWAN verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
  3. b) Der Reisende kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn REISEDIWAN in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise durch REISEDIWAN diesem gegenüber geltend zu machen.
  4. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
  5. a) REISEDIWAN kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung von REISEDIWAN nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt REISEDIWAN, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge.
  6. b) Reiseleiter, Mitarbeiter von Agenturen oder sonstige Beauftragte von REISEDIWAN sind ebenfalls bevollmächtigt, Kündigungen für REISEDIWAN auszusprechen.
  7. Pflicht des Kunden zur Mängelanzeige; Kündigung des Kunden wegen Mängeln der Reise; Weitere Pflichten des Kunden/Reisenden

Die sich aus § 651 d Abs. 2 BGB ergebende Verpflichtung zur Mängelanzeige ist bei Reisen mit REISEDIWAN wie folgt konkretisiert:

  1. a) Der Reisende ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Vertretung von REISEDIWAN (Reiseleitung, Agentur) anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.
  2. b) Über die Person, die Erreichbarkeit und die Kommunikationsdaten der Vertretung von REISEDIWAN wird der Reisende spätestens mit Übersendung der Reiseunterlagen informiert.
  3. c) Ist nach den vertraglichen Vereinbarungen eine örtliche Vertretung oder Reiseleitung nicht geschuldet, so ist der Reisende verpflichtet, Mängel unverzüglich direkt gegenüber REISEDIWAN anzuzeigen.
  4. d) Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisenden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.
  5. e) Reiseleiter, Agenturen und Mitarbeiter von Leistungsträgern sind nicht befugt und von REISEDIWAN nicht bevollmächtigt, Mängel zu bestätigen oder Ansprüche gegen REISEDIWAN anzuerkennen.
  6. f) Der Kunde hat Schäden am Reisegepäck (Verlust/Beschädigung) oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen unverzüglich nach Feststellung an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (Property Irregularity Report = P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung von REISEDIWAN anzuzeigen.
  7. g) Der Kunde hat REISEDIWAN zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z. B. Flugschein, Hotelgutscheine) nicht innerhalb der von REISEDIWAN mitgeteilten Frist erhält.
  1. Beschränkung der Haftung
  2. a) Die Haftung von REISEDIWAN für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Kunde regelmäßig vertrauen dürfen, sog. Kardinalpflichten) sowie nach dem Produkthaftungsgesetz resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden von REISEDIWAN weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit REISEDIWAN für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunden und Reise.
  3. b) Kommt REISEDIWAN die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung des Reiseveranstalters nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes, dem Abkommen von Warschau in der Fassung von Den Haag, soweit dieses noch Anwendung findet, oder insbesondere der Montrealer Übereinkommen, je nachdem, welche Bestimmungen Anwendung finden. Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck.
  4. c) Soweit nicht unter Buchstabe a) anders angegeben, haftet REISEDIWAN für Beschädigungen oder Verlust von persönlicher Ausrüstung (z. B. Foto- oder Filmausrüstung, Kleidung, Wertsachen) durch Diebstahl, sonstiges Abhandenkommen oder extreme Belastungen nicht, es sei denn, die Schäden bzw. Verluste sind auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von REISEDIWAN zurückzuführen. Auch bei Aufbewahrung oder Transport in den bei Landausflügen oder Transfers eingesetzten Fahrzeugen ist jegliche Haftung ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von REISEDIWAN zur Beschädigung oder zum Verlust geführt hat.
  5. c) REISEDIWAN haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von REISEDIWAN sind.
  6. d) Die Einschränkungen nach dieser Ziffer gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von REISEDIWAN, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden
  7. Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung und Abtretungen
  8. a) Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise sind spätestens innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber REISEDIWAN geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber REISEDIWAN erklärt werden. Die Erklärung ist zu richten an: Reisediwan GmbH, Stubbenberg 1A, D-21077 Hamburg. Nach Fristablauf kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war. Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen. Diese sind binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust, bei Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung bei der jeweiligen Fluggesellschaft zu melden.
  9. b) Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis 651f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von REISEDIWAN oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von REISEDIWAN beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr.
  10. c) Die Verjährung nach den vorstehenden Sätzen beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
  11. d) Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.
  12. e) Schweben zwischen dem Kunden und REISEDIWAN Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder REISEDIWAN die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach Ende der Hemmung ein.
  13. f) Ohne Zustimmung von REISEDIWAN können Kunden gegen REISEDIWAN gerichtete Ansprüche weder ganz noch teilweise auf Dritte übertragen. Dies gilt nicht unter mitreisenden Familienangehörigen und/oder für diejenigen Dritten, für welche der Kunde eine Verpflichtung nach Ziffer 1. c) übernommen hat.
  14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
  15. a) Der Kunde hat alle Gesetze, Verordnungen, Anordnungen und Reisebestimmungen (Vorschriften) der Länder, die von der Reise berührt werden, sowie alle Regeln und Anweisungen von REISEDIWAN und ihren Beauftragten zu befolgen.
  16. b) Der Kunde ist für die Beschaffung und das Mitführen notwendiger Reisepapiere (z. B. hinreichend gültiger Reisepass, Visa, Impfzeugnisse), die rechtzeitige Durchführung eventueller Impfungen sowie die Einhaltung von Zoll- und Devisenvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten sowie Strafen, Bußen und Auslagen, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation seitens REISEDIWAN bedingt sind. Der Kunde ist verpflichtet, Geldbeträge, die REISEDIWAN in diesem Zusammenhang zahlen oder hinterlegen muss, sofort zu erstatten.
  17. Ausführendes Luftfahrtunternehmen / Gemeinschaftliche Liste
  18. a) REISEDIWAN informiert den Kunden entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird REISEDIWAN den Kunden so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichten.
  19. b) Steht bzw. stehen bei der Anmeldung die ausführende Fluggesellschaft bzw. die ausführenden Fluggesellschaften noch nicht fest, so wird REISEDIWAN dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften nennen, sobald REISEDIWAN die ausführende Fluggesellschaft bzw. die ausführenden Fluggesellschaften kennt. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird REISEDIWAN den Kunden so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichten. Die „gemeinschaftliche Liste“ (Schwarze Liste) der Luftfahrtunternehmen, denen der Betrieb in der EU untersagt ist, ist im Internet unter http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban, REISEDIWAN mach hierauf ausdrücklich aufmerksam.
  20. c) REISEDIWAN weist darauf hin, dass es bei Direktflügen aus flug- und programmtechnischen Gründen zu Zwischenlandungen kommen kann.
  21. Datenschutz

Die personenbezogenen Daten, die der Kunde REISEDIWAN zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Wenn der Kunde die Zusendung von Informationen nicht wünscht, hat sich der Kunde an Reisediwan GmbH, Stubbenberg 1A, D-21077 Hamburg zu wenden.

  1. Veranstalter:

Reisediwan GmbH, Petkumstraße 5 , 22085 Hamburg Tel. 49 (0) 40–76428588 / E-Mail: info@reisediwan.com / www.reisediwan.com/.

Amtsgericht Hamburg HRB 147574 / USt-Id Nr. DE Nachtrag nach Bekanntmachung / Geschäftsführerin Sabine Wanzenberg